Delkredĕre

[614] Delkredĕre (ital., franz. Ducroire, engl. Guaranty oder Guarantee), eine im Kommissionsgeschäft übliche Art der Kreditversicherung. Durch den Delkrederevertrag übernimmt der Kommissionär gegen Zahlung einer besondern Provision seinem Auftraggeber gegenüber die Haftung für die Erfüllung des Vertrages. Jedoch steht der Kommissionär nur dann D., wenn dies von ihm übernommen oder am Orte seiner Niederlassung Handelsgebrauch ist (§ 394 des Handelsgesetzbuchs). Die Delkredereprovision ist je nach der Dauer und Größe des Risikos verschieden (meist 1–2, seltener 3 und mehr Prozent). Nach kaufmännischem Sprachgebrauch versteht man unter Delkrederekonto das Konto für unsichere Forderungen. Aktiengesellschaften, Vorschußvereine etc. bilden zuweilen einen Delkrederefonds, indem sie die zweifelhaften Forderungen mit ihrem Nennbetrag in die Aktiva der Bilanz einsetzen und die wahrscheinlichen Verluste an denselben durch einen Passivposten ausdrücken (Spezialreserve, Reservefonds für zweifelhafte Forderungen).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 614.
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