Diebstahlversicherung

[885] Diebstahlversicherung (Einbruchdiebstahlversicherung), Versicherung beweglicher Gegenstände[885] aller Art gegen Verlust und Beschädigung durch Diebstahl, sowie der Räume, in denen sich die Gegenstände befinden, gegen die bei Diebstählen eingetretenen Beschädigungen. Die Versicherung wird regelmäßig nur gegen schweren Diebstahl, Einbruchdiebstahl gewährt; Schäden, die unter 20 Mk. betragen, die von Mitgliedern des Haushaltes oder Geschäftes, durch Krieg und elementare Ereignisse verursacht sind oder aus Verschulden des Versicherten eingetreten sind, pflegen von der Versicherung ausgeschlossen zu sein. Die Versicherungsbedingungen sind denen der Feuerversicherung nachgebildet; die Prämien schwanken nach dem Risiko zwischen 1 und 12,5 Mk. pro 1000 Mk. Versicherungssumme und 1 Jahr.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 885-886.
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