Dienstunbrauchbarkeit

[892] Dienstunbrauchbarkeit von Soldaten tritt ein, wenn sie zum Dienst im Felde (bei den Feldtruppen) oder in der Garnison (bei den Besatzungstruppen) unfähig werden. Sie hat die Entlassung aus dem Dienste bei der Fahne zur Folge. Über die »Dienstanweisung zur Beurteilung der Militärdienstfähigkeit« s. Invalidität.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 892.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: