Drillen [1]

[205] Drillen, altdeutsches Wort für drehen, früher Strafe, bei welcher der Delinquent in ein sogen. Drillhäuschen, einen auf einem Unterbau stehenden, um einen Zapfen drehbaren Käfig, gesteckt und darin öffentlich ausgestellt wurde. Heute wird das Wort D. besonders beim Militär als Bezeichnung für eine gründliche, aber doch rein mechanische Ausbildung gebraucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 205.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: