Einschnitt [2]

[465] Einschnitt als Erdbauwerk, eine durch Beseitigung natürlich gelagerter Bodenmassen hergestellte, nach oben offene Vertiefung in der Bodenoberfläche, die seitlich durch Böschungen und nach unten durch die Einschnittssohle begrenzt ist. Einschnitte werden bei Verkehrswegen zur Ausgleichung der Unebenheiten des Erdbodens und als Baugruben für Mauern, Durchlässe, Brücken u. dgl. sowie für Hochbauten erforderlich. Bei Ausführung von Einschnitten für Verkehrswege sucht man nach Beendigung der Absteckungsarbeiten möglichst viele Angriffsstellen zu schaffen, um gleichzeitig mit einer großen Zahl von Fördergefäßen arbeiten zu können. Man kann den E. von oben nach unten herstellen, indem man parallel zu seiner Längsachse Schlitze von mäßiger Tiefe anlegt, diese nach der Seite hin auf Einschnittsbreite erweitert und dieses Verfahren wiederholt, bis die Einschnittssohle erreicht ist. Bei einer andern Art der Ausführung von Einschnitten werden diese »vor Kopf« in Angriff genommen, indem man die Abtragswände senkrecht oder schief zur Längsachse anlegt, wobei gleichzeitig in mehreren Absätzen übereinander gearbeitet werden kann. Bei dem englischen Einschnittsbetrieb wird auf der Einschnittssohle ein Stollen bergmännisch der Länge nach vorgetrieben und von demselben aus an mehreren Stellen Schächte nach oben bis zur Bodenoberfläche geführt, worauf letztere zutage trichterartig erweitert und die gelösten Massen durch die Schächte in die im Stollen aufgestellten Rollwagen abgestürzt werden. In allen Fällen ist das auftretende Grundwasser passend abzuleiten, so daß die Arbeit durch dasselbe nicht zu sehr behindert und die Abtragsmassen nicht durchweicht werden. – In der Feldbefestigung ist E. soviel wie Geschützdeckung (s. Eingeschnitten und Feldbefestigung).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 465.
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