Erzpriester

[98] Erzpriester (Archipresbyter), in der alten Kirche Bezeichnung des gelegentlich als Stellvertreter des Bischofs in den gottesdienstlichen Handlungen erscheinenden, in der mittelalterlichen Kirche der an den Taufkirchen angestellten Priester, die in ihrer Dekanei die Aussicht über die Pfarrer an den kleinern Kirchen sowie über die Verwaltung der zu denselben gehörigen Güter führten und die Dekanatsversammlungen leiteten, im Unterschied von den Dekanen der bischöflichen Kirche auch decani rurales oder Landdechanten genannt. Seit dem Tridentinischen Konzil sind die Befugnisse der E. sehr eingeschränkt worden, doch sind sie noch heutigestags vielfach die Vermittler zwischen dem Bischof und seinem Diözesanklerus und besitzen als Delegaten des Bischofs bestimmte Rechte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 98.
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