Gefolge

[452] Gefolge (Comitatus), Personen, die einem regierenden Fürsten, sonstigen Mitgliedern einer Herrscherfamilie, auch hohen Zivil- und Militärbeamten zur Begleitung und Bedienung beigegeben sind. Das militärische G. besteht beim deutschen Kaiser aus einem vortragenden Generaladjutanten und Chef des Militärkabinetts, einem Generaladjutanten und Kommandanten des Hauptquartiers, Generalen à la suite und Flügeladjutanten. Die Leibgendarmerie ist einem Generaladjutanten, die Schloßgardekompagnie einem Flügeladjutanten unterstellt. Außerdem gehört zum G. ein Admiral à la suite, Chef des Marinekabinetts. Ein entsprechend kleineres G. haben die Könige von Bayern, Württemberg und Sachsen. Vgl. Leibgarde-Reitereskadron. G. ist auch soviel wie Gefolgschaft (s.d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 452.
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