Havereikommissionen

[8] Havereikommissionen heißen in der deutschen Kriegsmarine Organe der Admiralität und zwar Untersuchungskommissionen mit der Bestimmung, die Ursachen der Unfälle, von denen in Dienst gestellte Kriegsschiffe, resp. Fahrzeuge in Gestalt von Kollisionen, Auslaufen, Brand, Leckage sowie Beschädigungen und Verlusten größern Umfanges betroffen[8] werden, festzustellen und die an dem betreffenden Unfall Schuldigen, resp. den Grad der den Kommandanten oder sonstige Personen der Schiffsbesatzung treffenden Verschuldung zu ermitteln. Das schriftliche Gutachten der Havereikommission gelangt nebst den geführten Untersuchungsakten an den Stationschef, um mit dessen motiviertem Gutachten der Admiralität vorgelegt zu werden, die weitere Erörterungen wegen der Schuld-, resp. Ersatzfrage und in den dazu geeigneten Fällen die Einleitung des kriegsgerichtlichen, resp. Defektverfahrens veranlaßt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 8-9.
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