Kartenbrief

[684] Kartenbrief, eine vereinfachte, bequem verschließbare und nur aus einem gefalteten Blatt bestehende Abart der gewöhnlichen Briefe. Der K. dient zur Übermittelung kürzerer, zur Abfassung im Postkartenstil geeigneter Nachrichten, für deren Niederschrift die Postkarte zu klein ist oder die von einem andern als dem Empfänger nicht gelesen werden sollen. Der mit eingedruckter Freimarke versehene K. hat nach dem Verschließen die Größe einer Postkarte und besteht aus einer Doppelkarte, deren Ränder teilweise gummiert und rings durchlöchert sind, um sie behufs Öffnung des Kartenbriefs abreißen zu können. Kartenbriefe werden amtlich ausgegeben ohne Aufschlag in Deutschland (seit 1. Nov. 1897 zu 10 Pf.), Belgien,[684] das den K. zuerst einführte, Österreich-Ungarn (zu 6 und 10 Heller), Dänemark, Schweden, den Vereinigten Staaten von Amerika etc., mit einem geringen Aufschlag für das Formular in Rußland und den Niederlanden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 684-685.
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