Nobilĭtät

[725] Nobilĭtät (lat. nobilitas), in Rom die Gemeinschaft derjenigen Familien, auf die sich seit dem zweiten Punischen Kriege die höhern Ehrenstellen allmählich fast ausschließlich beschränkt hatten, also ein erblicher, die Staatsämter und den Senat für sich in Anspruch nehmender Amtsadel, der sich gegen die Außenstehenden ebenso abzuschließen suchte, wie es ehedem die Patrizier gegen die Plebejer getan hatten. Allmählich rif; aber in der N., da sie sich in dem Besitze der Macht zu sicher fühlte, sittliche Entartung ein, so daß die Volkspartei unter ehrgeizigen Führern sich gegen sie auflehnte. Die Versuche des Tiberius und des C. Gracchus, die einen glücklichen Anfang genommen hatten, schlug sie nieder und behauptete sich nach manchen Schwankungen auch gegen Marius und Cinna; endlich aber wurde ihre Herrschaft durch Cäsar gebrochen und endete, nachdem Oktavian und Antonius ihre letzten Verteidiger, Brutus und Cassius, besiegt hatten, mit der Alleinherrschaft des Oktavian. Die Mitglieder der Familien der N., die auch Senatspartei[725] genannt wurde, hießen Nobiles, auch Optimates oder Boni viri, diejenigen, die diesem geschlossenen Kreise nicht zugehörten (Ignobiles) und dennoch die höchsten Ehrenstellen erreichten, Homines novi.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 725-726.
Lizenz:
Faksimiles:
725 | 726
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika

Meyers-1905: Virtus nobilĭtat