Protest

[393] Protest (Protestation, lat.), Einsprache, Widerrede, insbes. Verwahrung gegen nachteilige Deutung eigner Handlungen; Einspruch gegen Handlungen oder Erklärungen dritter; im Wechselrecht die amtliche Beurkundung gewisser Tatsachen, für die diese Form der Beurkundung als einziges Beweismittel zugelassen ist, so insbes. der erfolglos bewirkten oder versuchten Präsentation des Wechsels (s. d.) zur Annahme oder Zahlung und der Nichterlangung einer Sicherheit von dem unsicher gewordenen Akzeptanten (vgl. Ohne Kosten).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 393.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika