Realsystem

[651] Realsystem, diejenige Regierungsweise, bei der die zu einem Staate vereinigten Länder und deren Bewohner in gleichförmiger Weise behandelt werden, im Gegensatz zum sogen. Personalitätsprinzip (Personalitätssystem), das mehr die Stammesverschiedenheiten und die persönlichen Eigentümlichkeiten der Bewohner berücksichtigt. Unter R. der Behördenverfassung versteht man im Gegensatz zu Provinzialsystem (s. Provinz) die Verteilung der Geschäfte nach deren sachlicher Gliederung unter oberste Behörden für das ganze Land.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 651.
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