Reichsschulkommission

[742] Reichsschulkommission, für das Deutsche Reich im J. 1875 niedergesetzte, dem Reichsamte des Innern unterstellte Kommission zur Begutachtung von Anträgen, welche die Berechtigung höherer Lehranstalten zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst bezwecken. Die R. zählt sechs Mitglieder, vier ständige von den Königreichen, zwei zweijährig wechselnde von den Mittelstaaten (Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen, Mecklenburg-Schwerin) und den übrigen Staaten der Reihe nach ernannt, die unter einem reichsseitig bestellten Vorsitzer meist jährlich zweimal auf Erfordern des Reichskanzlers zusammentreten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 742.
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