Subalternoffiziere

[160] Subalternoffiziere, im deutschen Heere die Oberleutnants und Leutnants. Sie sind die Gehilfen des Kompanie-, Eskadron- und Batteriechefs, verrichten den Dienst auf Befehl und nach Anweisung ihrer Vorgesetzten und haben keine Strafgewalt. Vgl. Offizier.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 160.
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