Totgeburt

[640] Totgeburt, Geburt einer während der Schwangerschaft oder im Verlauf der Geburt abgestorbenen Frucht. Vor der Geburt erfolgt der Fruchttod durch krankhafte Zustände der Mutter (fieberhafte Erkrankungen, Anämie, Syphilis, Krankheiten der Gebärmutter, traumatische Einwirkungen, heftige Gemütsbewegungen) oder des Eies (Anomalien der Eihäute, des Mutterkuchens, der Nabelschnur, Mißbildungen des Fötus). Während der Geburt führt dauernde Behinderung des Gasaustausches zwischen Mutter und Kind und dadurch bedingter Sauerstoffmangel den Tod des Kindes herbei. Als häufigste Ursachen hierfür sind zu nennen: Kompression der Nabelschnur, krampfhafte Wehen, lange Dauer der Austreibungszeit, vorzeitige Lösung des Mutterkuchens und Beeinträchtigung der Atmung oder des Kreislaufes im mütterlichen Organismus. Die Zahl der Totgeburten beträgt über 3 Proz. aller Geburten, sie ist etwas größer bei unehelichen als bei ehelichen Kindern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 640.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: