Türckheim

[807] Türckheim, Johann, Freiherr von, bad. Staatsmann, geb. 17. Okt. 1778 in Straßburg, gest. 30. Juli 1847 in Ragaz, Sohn des Freiherrn Johann von T., frühern Ammeisters von Straßburg, dann großherzoglich hessischen Gesandten (gest. 28. Jan. 1824), studierte die Rechte, war 1799–1803 österreichischer Offizier, dann sächsischer Gesandter bei der Kreisversammlung in Nürnberg, trat 1808 in den badischen Staatsdienst und ward 1819 Staatsrat und Mitglied der Ersten Kammer, wo er die historischen Rechte des Adels verteidigte und deutsch-nationale Gesinnung bekundete. 1831 Minister des großherzoglichen Hauses und des Auswärtigen geworden, mußte er die reaktionären Bundesbeschlüsse ausführen, trat 1835 zurück und lebte seitdem meist auf seinem Landsitz in Altdorf. Er schrieb: »Betrachtungen auf dem Gebiet der Verfassungs- und Staatenpolitik« (Freiburg 1845, 2 Bde.). – Sein Sohn Hans, Freiherr von T., geb. 15. Dez. 1814 zu Freiburg i. Br., gest. Ende November 1892 auf Schloß Mahlberg in Baden, war 1849–64 vortragender Rat im Auswärtigen Ministerium zu Karlsruhe und 1864–83 badischer Gesandter in Berlin.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 807.
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