Wurstgift

[777] Wurstgift, durch den anaerobischen Bazillus Bacillus botulinus und andre Bakterien erzeugte Giftigkeit von Würsten. 12–48 Stunden nach dem Genuß von Leber-, Blut-, Gehirnwürsten und andern Fleischkonserven treten oft ernste Krankheitsanzeichen, wie Magenschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Schwindel, oft auch der Tod (am 1. bis 10. Tage) ein. Charakteristisch sind Störungen im Sehen, Schlingen, Sprechen, an den Absonderungen und hochgradige Mattigkeit. Diese Vergiftungen, gegen welche die angewendeten Mittel sich bisher sehr wenig erfolgreich gezeigt haben, beobachtet man am häufigsten in Südwestdeutschland, namentlich in Schwaben, und zwar meist im April, also nach längerer Aufbewahrung sehr großer, beim Kochen nicht bis ins Innere gar werdender, auch nicht vollständig durchgeräucherter Würste. Von mehreren Würsten derselben Abstammung ist meist nur eine oder einige infiziert, die übrigen sind nicht giftig. Vorbeugende Mittel sind peinliche Reinlichkeit (Därme!) und langes Kochen der Würste. In ältern, als Wurstvergiftung (Botulismus, Atlantiasis) gedeuteten Fällen hat es sich wohl oft um Trichinose gehandelt. Die Behandlung besteht in möglichst frühzeitiger Anwendung von Brech- und Abführmitteln, in spätern Perioden sind erregende Mittel zu empfehlen.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 777.
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