Absceß

[51] Absceß (v. lat.), Eiter (wahrer A.), od. eiterähnliche, selbst jauchige Materie (falscher A.) enthaltende Geschwulst, gewöhnlich Folge von Entzündung in weichen innern od. äußern Theilen des Körpers; er entsteht unter Nachlaß der vorher heftigen Entzündung in der Geschwulst, ohne Krisen, bei öfterm Frösteln, Schwere, Kälte, dumpfem Schmerz, Klopfen, Weicherwerden, Fluctuation, Prallwerden, Zuspitzung u. Weißwerden derselben, worauf Ergießung des Inhalts u. Heilung bei noch einige Zeit fortdauernder Eiterung, od. Geschwüre od. selbst Brand folgen. Er ist Folge von äußern reizenden Einflüssen, bes. aber von innern dyskrasischen Zuständen u. bildet in vielen Krankheiten die Krisis od. tritt als Metastase od. auch nur als Begleiter auf. Der A. erheischt gewöhnlich die Eiterung befördernde, zeitigende Mittel. Die Absceßeröffnung (Onkotomie) mit der Lanzette, selten mit dem Skalpell od. Bistouri, ist nur nöthig, wenn der gereifte A. zu lange zögert, ehe er sich öffnet, tief u. an Stellen sitzt, wo er gefährlich werden kann, od. sehr viel Schmerz verursacht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 51.
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