Eiter

[596] Eiter (Pus, griech. Pyon), blos krankhaft in thierischen Körpern sich erzeugende Flüssigkeit. Der eigene Vorgang dabei (Eiterung) ist blos der Ausgang einer vorherigen Entzündung. Die entzündeten festen Theile verschmelzen durch u. unter der Eiterung, indem von den entzündeten Oberflächen der E. als eine, reichlich Eiweißstoff enthaltende Feuchtigkeit abgesondert wird, der als gutartiger E. in Consistenz u. Farbe dem Milchrahm ähnelt, doch mehr gelblich, oft auch grünlich, von fad-süßlichem Geschmack u., wenn er warm ist, von eigenthümlichem Geruch ist, nach Beschaffenheit der Theile aber, worin er sich bildet, u. nach Verschiedenheit nachtheilig einwirkender Ursachen in mannigfacher Art verschieden ist u. dann als bösartiger E. (Jauche, Sanies) sich darstellt, der mehr od. weniger scharf ist u. nachtheilig auf die Theile, welche er berührt, einwirkt. Der E. besteht aus kreisrunden, linsenförmigen, mikroskopischen Kügelchen von 100–300''', die wieder aus einer Hülle u. einem napfförmigen Kern zusammengesetzt sind (Giterkörperchen) u. enthält einen eigenthümlichen, chemischen, doch noch nicht sicher dargethanen Stoff (Pyine, Purium, Puruline). Vgl. Bibra, Chemische Untersuchungen verschiedener Eiterarten etc., Berl. 1842. Im Körper verschlossen, bildet E. eine Eitergeschwulst (s. Absceß); außerdem gesellt er sich zu allen Wunden, die offen bleiben. Der E. wird selbst zur Heilung, insofern die Theile, welche in Bereiterung gerathen, nicht durch die Zerstörung allzusehr leiden u. die Eiterung ihren normalen. Der auf nimmt, indem, von E. gedeckt, sich neue Substanz in Körnern (Granulationen) bildet. Die Eiterung richtig zu leiten, ist bei Behandlung von Wunden u. Geschwüren eine Hauptaufgabe der Chirurgie. Viel tragen dazu Eiterung fördernde Mittel (Suppurantia) bei, erweichende, erschlaffende Mittel, äußerlich, in Form von Kataplasmen warm aufgeschlagen, die Bildung von E. in Abscessen begünstigend; bei offenen Schäden vgl. Digestivmittel 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 596.
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