Äbtissin

[59] Äbtissin, die oberste Vorsteherin in Stiftern u. Abteien weiblicher Orden, mit gleicher Würde u. Gewalt wie ein Abt (s.d.), aber ohne Befugniß priesterliche Handlungen zu verrichten. Sie werden von ihrem Orden od. von dem Landesherrn unter päpstl. Bestätigung gewählt. Auch die Vorsteherin protestantischer Frauenstifter heißt Ä. Im deutschen Reiche gab es sonst 15 gefürstete Ä-en, z.B. in Gandersheim, Quedlinburg, Herford etc., in gleichem Verhältniß mit den gefürsteten Äbten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 59.
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