Acceß

[70] Acceß (v. lat.), 1) Zutritt; 2) bet der Papstwahl die Zurücknahme seiner Stimme Seitens eines Cardinals u. der Anschluß an die eines andern; 3) (Rechtsw.), gestattete Einsicht in die Protokolle etc.; 4) die Übung eines jungen Rechtsgelehrten in der Praxis bei einem Gerichte; ein solcher Rechtsgelehrter heißt Accessist; dem A. folgt gemeiniglich die Anstellung im Staatsdienst; 5) so v.w. Accession; 6) Anfall, Rückfall, z.B. einer Krankheit; 7) so v.w. Accessit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 70.
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