Auctorĭtas

[918] Auctorĭtas (lat.), 1) Gewährleistung; daher 2) (röm. Recht), Gewährleistung wegen der Entwährung (Evictio); 3) das übertragene Recht an erstandenen Gegenständen, s. Auction; 4) A. aeterna, ein Recht, das durch keine Verjährung (s.d.) verloren werden konnte; 5) A. prudentum jurisconsultorum, Gutachten berühmter Rechtsgelehrten, zugleich am Ende der Republik u. in den ersten Jahrhunderten der Kaiserzeit eine wichtige Quelle für Fortbildung des Römischen Rechtes; 6) A. senatus, Senatsbeschluß ohne gesetzliche Kraft (s. u. Senat); 7) A. tutoris. der Beitritt des Vormundes zu den Handlungen des Unmündigen, um diese rechtsgültig zumachen; 8) A. consularis, A. praetoria, das durch Verdienste um den Staat erlangte Recht, im Senat an des Consuls od. Prätors Stelle zu sitzen u. zu sprechen, ohne je eine dieser Stellen bekleidet zu haben; 9) in der Urkundensprache so v.w. Diplom, Urkunde, u. eigentlich so v.w. Charta auctoritatis, die Ausfertigung, wodurch der Regent den, vermöge seines Ansehens gefaßten Beschluß zur öffentlichen Kunde bringt; 10) A. publica, Staatsgewalt; daher Crimen auctoritatis publicae turbatae, die mit der Anmaßung der Amtsgewalt u. dem Majestätsverbrechen (s.d.) verwandte Störung der Ausübung einer Staatsgewalt, jedoch ohne die Absicht, den Staat zu vernichten od. dessen Verfassung zu verändern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 918.
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