Aufnehmen [1]

[935] Aufnehmen, 1) Aufenthalt od. Wohnung gestatten, s. u. Heimath; 2) von einer Sache, eine andere so innig mit sich verbinden, daß beide nur einen Körper ausmachen, z.B. Salz u. Wasser; 3) durch Begattung befruchtet werden; 4) (Buchdr.), gedruckte Bogen in Lagen legen; 5) (Papierm.), die Bogen nach dem Pressen von den Filzen nehmen; 6) (Jagdw.), so v.w. Annehmen 5); 7) so v.w. Auffallen 2); 8) (Forstw.), so v.w. Abzählen; 9) (Bergb.), so v.w. Muthen; 10) ein Protokoll, ein Verzeichniß aufnehmen etc., es niederschreiben u. anfertigen; 11) einen Gerichtstag od. Termin, ihn aufheben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 935.
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