Bericht

[616] Bericht, 1) die Auskunft über irgend einen Sachverhalt, welche eine niedere Behörde einer höheren auf deren Aufforderung dazu ertheilt. Die Form ist gewöhnlich durch den Geschäftsgebrauch vorgeschrieben; vgl. Freiesleben, Anweisung zum Bericht, Lpz. 1831; 2) die Auskunft, die einer collegialischen Versammlung ein aus derselben deputirter Ausschuß über eine von derselben untersuchten Sache ertheilt; 3) so v.w. Apostel, s.u. Appellation II. A) a) bb); 4) (Hdlgsw.), so v.w. Avis; 5) B. bringen (Bergw.), von den Steigern, dem Bergmeister täglich anzeigen, wie es mit allem zum Bergwerke Gehörigen steht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 616.
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