Boxen

[156] Boxen, der Faustkampf der Engländer, wobei die Kämpfer am Oberleibe unbekleidet sind u. nach eigenen feststehenden Gebräuchen dem Gegner Fauststöße, bes. auf den Unterleib, beizubringen, sich selbst aber dagegen zu decken suchen. Sobald ein Boxer auf der Erde liegt, darf ihn der andere nicht schlagen, eben so nicht, wenn er aufhören zu dürfen bittet, wodurch er sich für überwunden erklärt. Oft kostet das B. den Kämpfern die Gesundheit, zuweilen selbst das Leben. Das B. war sonst[156] eine Art Duell, um Privatstreitigkeiten abzumachen, od. eigene Boxer fochten entweder gegen Bezahlung solche Privatfehden aus, od. ließen sich mit ihrer Kunst für Geld sehen. Jetzt ist das B. gesetzlich verboten, doch hat das Verbot nur die Theilnahme der vornehmen Welt an diesen Kämpferspielen beseitigt. Vgl. Pierce Egan, Boxiana, Lond. 1824, 4 Bde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 156-157.
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