Brustwehr

[385] Brustwehr, 1) (fr. Parapet), ein nach Verschiedenheit der Bestimmung (ob sie gegen Artillerie- od. nur gegen Flintenfeuer dienen soll) u. nach Maßgabe des verwendbaren Bodens (Sand od. Lehm) 8–20 Fuß dicker Aufwurf von Erde, seltener von Stein, hinter welchem die Besatzung u. das Geschütz in einem Befestigungswerke zur Vertheidigung aufgestellt werden. Um die Soldaten völlig gegen das feindliche Feuer zu decken, gibt man der B. gewöhnlich 7 u. mehr Fuß Höhe u. bringt ein Banquet, u. wenn das Befestigungswerk für Geschütz dienen soll, eine Bank dahinter an, um über die B. hinfeuern zu können. Die obere Fläche fällt schräg auswärts ab (Krone der B.); sie hat überdies eine äußere u. innere Böschung, u. die Linie, wo die innere Böschung mit der Krone zusammentrifft, heißt die Crete (Feuerlinie). 2) Mauer, welche um platte Dächer eines Hauses geführt ist; 3) so v.w. Brüstung 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 385.
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