Edder

[471] Edder, 1) Fluß, entspringt auf dem Rodhaar in der preußischen Provinz Westfalen, fließt durch hessisches u. waldeckisches Gebiet, nimmt links die Nune, Orte, Itter, Elbe u. Ems, rechts die Schwalm u.a. auf u. fließt bei Breitenau in die Fulda; sie führt Gold, welches sonst gewaschen wurde u. woraus 1775 die Edderducaten geschlagen wurden. Der Ertrag ist jedoch so unbedeutend, daß auch ein 1836 erneueter Versuch zur Ausbeute des Sandes wieder aufgegeben werden mußte; 2) Oberamt daran im Fürstenthum Waldeck; Hauptort: Niederwildungen; 3) Landschaft in Kurhessen, Amter: Frankenberg, Viermünden u. Hessenstein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 471.
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