Elbe [1]

[605] Elbe, 1) (a. Geogr.), einer der Hauptflüsse Germaniens, welcher von den alten Geographen Albis od. Albios, später Alba, wie auch im Althochdeutschen, genannt wird; der Name ist deutsch u. bedeutet Fluß überhaupt. Die E. entsprang im Lande der Hermunduren, nach And. auf den Vandalischen Gebirgen od. auf den Sudeten, theilte (nach Strabo) Germanien in 2 Hälften, floß, parallel mit dem Rhenus, nach Norden u. ging in mehreren Mündungen in den Ocean. Die Römer kannten die E., denn schon 9 v. Chr. gelangte Claudius Drusus, auf seinem deutschen Feldzuge, vom Rhein her kommend, bis an diesen Fluß, ohne denselben jedoch zu überschreiten; im J. 3 v. Chr. ging Domitius Ahenobarbus, von Süden ziehend, über die E. in ihrem oberen Laufe u. errichtete an dessen Ufern dem Augustus einen Altar; 5 n.Chr. kam Tiberius vom Meere her an die Unter-E., fuhr stromaufwärts, vereinigte sich mit dem Landheere u. soll damals weit in Germanien vorgedrungen sein. Augustus verbot das Überschreiten der E., u. so sind Römer nicht wieder an den Fluß gekommen; 2) (n. Geogr., böhmisch Labe genannt), einer der 5 Hauptflüsse Deutschlands, u. zwar der größte rein deutsche Strom; entspringt 4260 Fuß hoch über der Meeresfläche auf dem Südwestabhange des Riesengebirges in der Herrschaft Kynast im böhmischen Kreise Königgrätz unweit der Grenze von Preußisch Schlesien in 11 Quellen (Seifen od. Fleßen genannt). Diese bilden auf der Elb-, Mädel-, Teufels- u. Weißen Wiese mehrere Brunnen (der bedeutendste Elbbrunnen genannt), aus denen 4 Bäche (große u. kleine E., Weißwasser u. Elbebach od. Elbeseifen) abfließen, die sich bald zu 2 Bächen (die beiden letztgenannten Namen führend) vereinigen; der Elbeseifen bildet im Elbgrund den 200 Fuß hohen Elbfall u. vereinigt sich dann bei Glendorf mit Weißwasser. Von hier an führt der Fluß den Namen E., fließt als wildes Gebirgswasser in einem theilweis sehr engen Thale Anfangs südlich (bis Hohenelbe, wo ihr Lauf ruhiger wird), dann südöstlich (bis Jaromirz, wo sie die Aupa aufnimmt), darauf südwestlich (bis Königgrätz), dann südlich (bis Pardubitz), hierauf westlich (bis Neu-Kolin), von hier an in mehrfachen Windungen, aber hauptsächlich nordwestliche Stromrichtung bis Aussig u. von da nordöstlich bis zur sächsischen Grenze bei Hernischkretschen. In Böhmen empfängt sie noch außer der Aupa, die Metau, Adler, Chrudimka, Zidlina, Wrdiina u. Iser (sämmtlich rechts), bei Melnik die Moldau (wodurch sie schiffbar wird), bei Theresienstadt die Eger, bei Aussig die Biela (sämmtlich links), bei Tetschen die Polzen (rechts), durchbricht in der Nähe von Tetschen das Böhmische Mittelgebirge, u., durch die Elbpforte) in Sachsen eingetreten (wo sich ihr Lauf wiederum nordwestlich wendet), bis Pirna das Elbsandsteingebirge (Sächsische Schweiz), zwischen den Lausitzer Gebirgen u. dem Erzgebirge, durchströmt (durchgehends in nordwestlicher Richtung, von Pirna bis Meißen in der freundlichen Dresdener Thalweitung) das Königreich Sachsen, nimmt hier die Müglitz u. Weißeritz (beide links) auf, tritt zwischen Strehla u. Mühlberg in die preußische Provinz Sachsen ein, durchströmt diese in vielfachen Windungen, aber hauptsächlich in nordnordwestlicher Richtung, bis Wittenberg, wendet sich oberhalb dieser Stadt westlich, durchströmt das Herzogthum Anhalt, nimmt hier bei Roslau die vereinigte Mulde auf, fließt von Aken an nordwestlich wiederum durch die preußische Provinz Sachsen (bei Barby die Saale aufnehmend), von Magdeburg an bis Havelberg (wo sie die Havel, mit der sie auch durch den Plauenschen Kanal verbunden ist, aufnimmt) nordöstlich; von hier an, Anfangs die Grenze zwischen den preußischen Provinzen Sachsen u. Brandenburg, dann zwischen Brandenburg u. dem Königreich Hannover u. eine kurze Strecke zwischen Mecklenburg u. Hannover bildend, nordwestlich; tritt unterhalb Dömnitz ins Hannöversche ein, bildet, von der Stadt Lauenburg an, die Grenze zwischen dem Herzogthum Lauenburg u. dem Königreich Hannover, durchströmt darauf (sich in mehrere Arme theilend u. mehrere Inseln bildend) das Gebiet der freien Stadt Hamburg, theilweis dies von Hannover trennend, darauf die Grenze zwischen dem Herzogthum Holstein u. Hannover bildend (in den letztgenannten Strecken die Elde, Steckenitz, Alster, Stör [rechts], Aland, Jeetze, Ilmenau, Schwinge u. Oste [links] aufnehmend), u. ergießt sich nach einem Laufe von 155 Meilen (wovon 34 Meilen auf Böhmen kommen u. 18 Meilen unterhalb Hamburg) bei Cuxhaven in einer Breite von 3 Meilen u. (von Hamburg an) einer mittleren Fahrwassertiefe von 26 Fuß, in die Nordsee; die Mündung selbst hat jedoch nur ein schmales, von Untiefen u. Sandbänken umgebenes Fahrwasser. Bis Dresden heißt sie die Ober- E., von da an bis Magdeburg Mittel- E., von da Unter- (Nieder-) E.; einige Arme führen den Namen Alte E. Schiffbar wird sie bei Melnick für mittlere, bei Pirna für größere Kähne; für Seeschiffe bei Flut bis Hamburg. Ihr Stromgebiet umfaßt 53 Flüsse u. über 300 Bäche u. beträgt 2616 QM. mit nahe an 9 Millionen Bewohnern. In ihrer ganzen Stromlänge zeichnet sie sich durch großen Reichthum an Fischen aus, in ihrem unteren Theile finden sich auch Seefische, an einigen Stellen (in neuester Zeit jedoch sehr selten) auch Biber. An od. unsern der E. liegen folgende Orte von Bedeutung: a) in Böhmen: Hohenelbe, Arnau, Königshof, Jaromirz, Josephsstadt, Königgrätz, Pardubitz, Kolin, Podjebrad, Brandeis u. Alt-Bunzlau, Elb-Kosteletz, Melnik, Theresienstadt (1 Stunde entfernt), Leitmeritz, Lobositz, Aussig, Tetschen; b) in Sachsen: Schandau, Königstein, Pirna, Pillnitz, Dresden, Meißen, Riesa, Strehla; c) in Preußen: Mühlberg, Belgern, Torgau, Prettin, Pretsch, Wittenberg; d) im Anhaltischen: Koswig, Roslau; e) wieder im Preußischen: Aken, Barby, Schönebeck, Frohse, Magdeburg, Jerichow, Tangermünde, Arneburg, Sandau, Werben, Wittenberge; f) in Hannover: Schnakenburg, Hitzacker, Blekede, Artlenburg, Hope mit Zollenspiker, Harburg, Brunshausen, Neuhaus; g) in Mecklenburg: Dömitz, Boitzenburg[605] (etwas entfernt); b) im Herzogthum Lauenburg: die Stadt Lauenburg; i) im Hamburger Gebiet: Hamburg, Cuxhaven; k) im Herzogthum Holstein: Altona, Glückstadt, Brunsbüttel. Die Elbschifffahrt geschieht meist auf Elbkähnen, d.i. einmastigen, mit Segeln versehenen Flußkähnen, die stromaufwärts meist gezogen werden u. zuweilen bes. am Ausfluß mit Schwertern versehen sind. Bis Hamburg gehen viele Dreimaster, bei Flut von See aus kommend, die E. auf- u. abwärts. Ein großes Hinderniß des freien Verkehrs auf dieser wichtigen Lebensader Deutschlands ist der zur Zeit noch bestehende Elbzoll. Die Bestimmungen, nach welchen derselbe erhoben wird, sind im Laufe der Zeit mehrfach revidirt u. geändert worden. Die erste Elbschifffahrtsacte vom 23. Juni 1821 wurde von der, aus Abgeordneten der Elbuferstaaten, Österreich, Preußen, Anhalt, Hannover, Mecklenburg, Hamburg u. Dänemark zusammengesetzten u. seit dem 3. Juni 1819 zu Dresden tagenden Commission abgeschlossen u. trat mit dem 1. März 1822 in Kraft. Vergeblich bemühten sich auf der ersten Revisionsconferenz 1824 die meisten Elbuferstaaten eine Zollermäßigung u. Abschaffung der Recognitionsgebühren zu bewirken. Hannover bezeigte keine Luft, den Stader Zoll herabzusetzen, u. gab später nur in einigen unwesentlichen Punkten nach. Inzwischen wurde in Preußen, Sachsen u. Anhalt die Elbfahrt sehr erleichtert, Preußen hob die Elbzölle von u. nach seinen Staaten ganz auf, that in Folge des Zollvereins dasselbe mit Anhalt u. setzte sie mit Sachsen auf 1/4 herab; auch Sachsen gab die Schifffahrt für den Landesverkehr frei. Die Recognitionsgebühren wurden aber fort erhoben. Das Zusammentreten einer zweiten Revisionsconferenz 1842 in Dresden wurde veranlaßt theils durch die fortdauernde lästige Erhebung der Elbzölle Seitens Lauenburgs, Mecklenburgs u. Hannovers, theils durch den Umstand, daß für das Fahrwasser der E. wenig od. gar nichts geschah, wodurch die Schifffahrt sehr erschwert, theilweis ganz gehindert wurde. Diese Conferenz, an welcher außer den oben genannten Staaten noch Lübeck wegen des Mitbesitzes von Bergedorf sich betheiligte, dauerte 2 Jahre u. brachte die Elbschifffahrtsadditionalacte vom 13. April 1844 zu Stande, welche es indeß bei dem Normalsatze des Zolls von 33 Sgr. 11 Pf. für die ganze Strecke von der Mündung bis nach Böhmen beließ u. nur einzelne Artikel geringer, nämlich zu 1/4, 1/5, 1/10, 1/20, 1/40 des Normalsatzes belastete. Außerdem hob die Acte mehrere vexatorische Bestimmungen auf. Statt der drückenden Recognitionsgebühren wurde ein Zollzuschlag für Waaren eingeführt. Obwohl sich durch die von Preußen, Sachsen u. Österreich bewilligten Zollrestitutionen die Höhe der Abgabe im Ganzen ermäßigte, so betrug dieselbe doch immer noch für die ganze schiffbare Strecke der E. bei dem Normalsatz 160 Proc. der Fracht, ein Umstand, welcher eine immer größere Benachtheiligung der Schifffahrt durch die Eisenbahn zur Folge hatte. Österreich hob den Elbzoll für seinen Landeshandel zwischen Melnik u. der sächsischen Grenze am 4. Mai 1850 auf, mit Ausnahme des von Steinkohlen, Bau- u. Brennholz u. Holzkohlen. Auf der dritten Revisionsconferenz, welche am 15. Sept., 1850 in Magdeburg zusammentrat, wurde von Österreich die gänzliche Aufhebung der Elbzölle beantragt, aber da Hannover dagegen auf einer Entschädigungbestand, u. die anderen Regierungen darauf nicht eingingen, wurde dieser Plan aufgegeben. Sachsen u. Hamburg brachten nun Vorschläge zur Ermäßigung des Elbzolles ein, denen sich auch Österreich anschloß, doch weil der in Kassel begonnene, in Wiesbaden fortgesetzte Zollcongreß noch nicht beendigt war, so ging Preußen aus dem oben angeführten Grunde auf die Vorschläge vorläufig nicht ein, u. die Conferenz wurde am 23. Dec. 1850 vertagt. Im August 1852 gab Österreich die Elbschifffahrt allen Schiffen der Elbuferstaaten frei, indem es die böhmischen Elbzölle. gänzlich aufhob. Die fortgesetzten Bemühungen Österreichs u. Preußens, den Verkehr auf der E. zu erleichtern, scheiterten auch auf der im September 1853 wieder zusammengetretenen Revisionscommission, da Mecklenburg u. Hannover sich zu kaum nennenswerthen Zollermäßigungen herbeiließen. Aus diesem Grunde blieb die Steigerung des Verkehrs auf der E. weit hinter den Erwartungen zurück, welche man nach der allgemeinen Entwickelung des Handelsverkehrs davon zu hegen berechtigt war. Nur der Transport der am niedrigsten tarifirten Waaren nahm fortwährend zu, wogegen die zum Normalsatze u. zur Hälfte desselben belasteten Artikel andere Verkehrswege aufsuchten. Nach Aufhebung des Sundzolles im März 1857 trat die Forderung der freien Elbschifffahrt von Neuem in den Vordergrund der handelspolitischen Bestrebungen Deutschlands, zumal nun auch die Oder in vieler Hinsicht der E. eine Concurrenz zu bereiten im Stande war. Auch England bemühte sich wie schon früher, die Abschaffung des Stader Zolles zu erwirken, da dieser dem Verkehr der offenen See mit der größten Handelsstadt Deutschlands hinderlich ist. Dem Schlußprotokoll der dritten Revisionsconferenz zufolge soll im Sommer 1858 die vierte Elbschifffahrtsrevisionscommission in Hamburg zusammentreten u. von den Elbuferstaaten eine gemeinsame hydrotechnische Untersuchung des Flusses vorgenommen werden. Mit Dampfschiffen wird die E. seit 1832 befahren, u. zwar a) zwischen Magdeburg u. Hamburg, wo Anfangs 2 Gesellschaften, eine Magdeburger u. eine Hamburger, rivalisirten, seit März 1841 aber sich unter der Firma Hamburg-Magdeburger Dampfschifffahrtscompagnie verbunden haben u. nur Eine bilden. Die Fahrt zu Thal wird bei günstigem Wasserstande in. 15–20, zu Berg in 30–35 Stunden zurückgelegt, erleidet aber oft durch den niedrigen Wasserstand der E. Hemmungen. Leider macht die schlechte Beschaffenheit der Ufer, bes. auf hannöverschem u. mecklenburgischem Gebiete, u. die geringe Aufmerksamkeit, welche die Uferstaaten der Dampfschifffahrt bis jetzt noch zugewandt haben, die E. immer mehr u. mehr versanden. Erst 1858 entschloß sich Hannover zu einer durchgreifenden Verbesserung des Fahrwassers u. der Ufer, zu welchem Ende die Kammer einen namhaften Credit bewilligte. Von größerer Wichtigkeit ist die Dampfschifffahrt b) unterhalb Hamburg, wo eine regelmäßige Verbindung mit Helgoland, den ostfriesischen Bädern (Norderney u. Föhr), Hull, London, Newcastle, Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen, Dünkirchen, Havre u. New-York (mit letzterem Hafen seit Frühjahr 1858 am 1. u. 15. jeden Monats) unterhalten wird. c) Von Dresden aus aa) zu Berg nach Pillnitz u. den verschiedenen Orten der Sächsischen Schweiz u. nach [606] Böhmen (weiter hinauf auf der Moldau bis Prag); bb) zu Thal bis Torgau; beide Touren jedoch weniger für Güter als für Passagiere (vorzugsweise Vergnügungspartien). Auch hier ist der niedere Wasserstand, obschon diese Dampfschiffe sehr flach gebaut sind u. nur wenige Fuß Tiefgang haben (die neuesten sogar nur 13 Zoll), ein häufiges Hinderniß. Eine regelmäßige Dampfschifffahrt zwischen Torgau u. Magdeburg herzustellen, ist mehrfach versucht worden, aber bis jetzt noch nicht gelungen. Karte vom Lauf u. Flußbett der E., Lpz. 1812, 8 Bl. 2) Im ehemaligen Königreich Westfalen (bis 1814) gab es das Departement der E., 1073/4 QM., 295,000 Ew., Hauptstadt Magdeburg, u. 3) das Departement der Nieder- E., 219,000 Ew., Hauptstadt Lüneburg; 4) 1810 errichtete Napoleon das Departement der Elbmündungen (Bouches de l'E.), 367,000 Ew., Hauptstadt Hamburg, u. vereinigte es mit dem französischen Kaiserreiche, dem es 1814 wieder entrissen wurde; 5) kleiner Fluß in Kurhessen, fällt in die Edder (Nebenfluß der Fulda); 6) so v.w. das schwedische Elf, d.i. Strom.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 605-607.
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