Harburg

[29] Harburg, 1) Amt im hannöverschen Fürstenthume Lüneburg; 113/5 QM.; 16,600 Ew., dazu gehören die Elbinseln Finken- u. Kirchwerder; 2) Stadt daselbst, Hamburg gegenüber, an der Mündung der Seve in die Elbe, die bis hierher für größere Seeschiffe schiffbar ist, mit Hannover über Lüneburg u. Celle durch Eisenbahn verbunden; hat befestigtes Schloß, Stockhaus, eine höhere städtische Schule, Pulvermühle, Wachsbleichen u. Fabriken für Segeltuch, Leinwand, Stärke, Zucker, Tabak u. Pulver, Speditions- u. Transitohandel, einen neu angelegten Seehafen u. Schiffswerfte, auch eine Rhedereicompagnie für Seehandel u. Transport von Auswanderern; der 1848 eröffnete Freihafen wurde 1853 wieder aufgehoben; mit Hamburg u. Altona besteht regelmäßiger Verkehr durch Dampfschiffe, der Güterverkehr mit diesen Orten u. der Unterelbe geschieht durch große offene Segelboote, die Ever heißen; H. ist Sitz eines Amtes u. eines Grenzhauptzollamts u. hat 6400 Ew. – H. gehörte früher zu Bremen, seit 1219 dem Grafen Albrecht von Orlamünde. 1224 wurden die von den Bischöfen von Bremen errichteten Werke u. die Stadt von den Braunschweigern zerstört, aber 1252 von Albert dem Großen wieder gebaut. 1297 erhielt H. Stadtrecht u. war von 1527 bis 1642 Hauptstadt von Braunschweig-H., einer Seitenlinie des Herzogthums Braunschweig-Lüneburg-H., s. Braunschweig (Gesch.) III. B) a). 1705 kam H. an Hannover u. wurde nun befestigt. 1812 u. 1813 litt es durch die Franzosen unter Davoust großen Schaden; im Mai 1814 zogen die Franzosen ab; 3) Marktflecken an der Wörnitz im bairischen Kreise Schwaben, im Besitz der Fürsten von Öttingen-Wallerstein; Synagoge, Bergschloß; 1400 Ew.; 4) so v.w. Horburg.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 29.
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