Einklang

[549] Einklang, 1) so v.w. Zusammenstimmung; 2) (Unisono), Gleichheit der Töne, sofern sie auf gleicher Zahl der Schwingungen des tönenden Körpers beruht; 3) die Gleichheit von zwei Klängen in Hinsicht ihrer Höhe od. Tiefe. Wenn mehrere Instrumente od. Stimmen dieselbe Melodie spielen, so spielen sie im E. (All' unisono), u. gibt es keine Begleitung einer anderen Melodie dazu, so ist das Stück einstimmig.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 549.
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