Einweihung

[560] Einweihung (Dedication), 1) die durch gewisse symbolische Handlungen vollzogene Erklärung über die Bestimmung einer Sache; vgl. Lustration. Bes. feierlich wurden in Rom die öffentlichen Gebäude, z.B. Tempel, Circus, Theater, eingeweiht. Noch jetzt findet diese Sitte bei neuen öffentlichen Gebäuden, Eisenbahnen, Fahnen etc. Statt; 2) die durch gewisse symbolische heilige Handlungen vollzogene Erklärung einer Sache zu blos religiösem Gebrauch, so E. der Kirchen, Altäre, Glocken, Orgeln etc. In der Katholischen Kirche, welche bei der E. auch das Weihwasser u. Räucherungen anwendet, wird die E. auch auf andere Dinge, die von weltlichem zu geistlichem Gebrauch übergehen sollen, angewendet; vgl. Einsegnung. Daher Einweihungsthaler, welche zum Andenken an Einweihungen von Kirchen u.a. Gebäuden geprägt sind, so die Salzburgischen E. von 1628, die Ansbachschen von 1730.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 560.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika