Honneurs

[520] Honneurs (fr., spr. Onnöhr), 1) so v.w. Ehrenbezeugungen, bes. 2) die Ehrenbezeugungen, welche die Militärs niederen Grades denen höheren Grades zu erweisen haben; sie bestehen in dem Legen der rechten Hand an die Kopfbedeckung od. in dem Frontmachen bei dem Begegnen auf der Straße, in dem Aufstehen von dem Sitze beim Eintritt eines Vorgesetzten in die Stube, dem Abnehmen der Kopfbedeckung in der Stube etc. Die einzelnen Posten der Wachen erweisen den Offizieren ebenfalls H. u. zwar durch einfaches Stillstehen mit dem Gewehr über od. mit angefaßtem od. mit präsentirtem Gewehr, je nach dem Grade desjenigen, dem die H. erwiesen werden Ganze Wachen erweisen Stabsoffizieren, den Fahnen, Mitgliedern fürstlicher Familien entweder durch Antreten unters Gewehr od. durch Präsentiren od. endlich durch Präsentiren unter Trommelschlag die H. Im Marsch befindliche Abtheilungen erweisen die H. durch Anfassen des Gewehrs od. Trittaufnehmen. In Festungen werden die H. bei Ankunft od. Abfahrt regierender Herrscher durch Abfeuern von Salutschüssen aus den Geschützen der Wälle erwiesen. 3) In manchen Kartenspielen so v.w. die Figuren in der Farbe, welche Trumpf ist. 4) Im Kegelspiel so v.w. Matsch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 520.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: