Interesse

[944] Interesse (lat.), 1) die lebhafte Theilnahme an einem Gegenstand, in so fern er einen Bezug auf uns selbst hat; daher Interessiren, Theilnahme erregen; Interessirt, die Denk- u. Handlungsweise, nach welcher ein äußerer Gegenstand nur auf den eignen Vortheil od. das sinnliche Interesse bezogen wird; Interressant, was I. erregt; Interessent, der an einer Sache Interesse nimmt; Theilhaber an Etwas: 2) rechtliches I., s.u. Damnum; 3) Interessen, so v.w. Zinsen; daher Interessenconto, Hülfs- od. Nebenrechnung für Kaufleute, welche ansehnliche Interessen einnehmen od. ausgeben. Interessenrechnung, so v.w. Zinsrechnung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 944.
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