Leichengift

[240] Leichengift, die in Zersetzung begriffenen organischen Stoffe, zumal bei an gewissen Krankheiten (Typhus, Wassersucht) Verstorbenen, welche durch kleine Verwundungen bei der Section dem Körper einverleibt, zuweilen weitgreifende Entzündungen, ja sogar nicht selten tödtliche Blutvergistnugszufälle herbeiführen. Jede derartige Sectionswunde ist sorgfältig mit Lauge mittelst trockner Schröpfköpfe od. im Nothfalle durch Saugen mit dem Munde zu reinigen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 240.
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