Manilĭus

[831] Manilĭus. Die Manilia gens war ein plebejisches Geschlecht; bes. bekannt sind: 1) Aulus M., war 393 v. Chr. unter den römischen Gesandten, welche dem Delphischen Apollo Geschenke überbringen sollten. 2) Manius M. machte 152 v. Chr. den Krieg in Lusitanien mit, war 148 Consul u. commandirte gegen die Punier in Afrika; er war ein Freund des Lälius u. Scipio u. ein Rechtskenner; er schr. Formulare zu Kaufcontracten (Manilianae actiones). 3) Cajus M., Volkstribun 65 v. Chr., veranlaßte das bekannte Gesetz (Manilia lex), daß Lucullus aus dem Mithridatischen Kriege zurückberufen u. dem Pompejus der Oberbefehl darin, so wie, außer der Macht, welche ihm schon die Gabinia lex gab, unumschränktes Commando über Bithynien, Pontos, Armenien gegeben werden sollte; von Cicero unterstützt (in der Rede pro lege Manilia) ging das Gesetz durch. Nach Niederlegung seines Amtes deshalb angeklagt, wurde er von Cicero (in der Rede de imperio Cn. Pompeji) vertheidigt. 4) M., Astronom, richtete einen der drei von Augustus nach Rom geschafften Obelisken zu einem Sonnenzeiger ein; er schr. ein astrologisches Lehrgedicht Astronomica, 5 Bücher (das 5. Buch ist nicht vollendet), entdeckt von Poggius 1416, 1. Ausg. Nürnb. 1472; dann von Bentley, Lond. 1739, Par. 1759; von Burton, Lond. 1783; mit französischer Übersetzung von Pingré, Par. 1786; vgl. Jacob, De Manilio, Lüb. 1830–36, 4. Abth.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 831.
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