Meßmaschine

[174] Meßmaschine, Maschine zum Messen der Länge von Zeugstücken, sie führen das Messen theils zugleich mit dem Zusammenlegen des Zeuges in Lagen von bestimmter Länge durch Zählen der Lagen aus, theils ohne Zusammenlegen. Eine einfache Maschine der letzteren Art besteht aus einer Trommel von bekannter Größe, auf welche das Zeug durch eine kleine Druckwalze aufgedrückt wird, so daß es von der Trommel, ohne darauf zu gleiten, mitgenommen wird; die Zahl der Umdrehungen der Trommel, od. gleich die Ellenzahl liest man auf dem Zifferblatte eines Zählerwerkes ab.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 174.
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