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[557] Page (fr., spr. Pahsch), 1) ein unverheiratheter junger Adeliger; 2) junge Edelleute von 12–18 Jahren, welche zu kleinen Bedienungen, wie Aufwarten der regierenden Fürsten bei der Tafel u. dgl., bestimmt sind. Sonst kamen auch ältere P-n vor, so am sächsischen Hofe, P-n von 40 u. mehrern Jahren. Die Pagen erhielten durch einen eignen Pagenhofmeister Erziehung u. in allen zur ritterlichen Bildung erforderlichen Dingen Unterricht. Da indessen solche Erziehungsanstalten sehr kostspielig sind, derselbe Unterricht in Militärerziehungsanstalten vollkommener ertheilt werden kann, die Pagen auch an Höfen zu vielen Unfertigkeiten u. losen Streichen (die daher als Pagenstreiche zum Sprichwort geworden sind) verleitet wurden, so hat man in neuerer Zeit die P-n an vielen Höfen abgeschafft. Nur wenn erlauchte Fremde kommen u. bei größeren Hoffesten nimmt man junge Edelleute aus den Cadettenhäusern u. anderen Militärschulen zur Function der P-n. Zuweilen gehörten die P-n auch zum Departement des Hofmarschalls.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 557.
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