Proscription

[632] Proscription (v. lat.), 1) öffentliche Ausbietung von Gütern, um dieselben Überschuldung wegen zu verkaufen; 2) Achtung, Acht; daher Proscribiren, in die Acht erklären; Proscribirte, Geächtete. Die P. führte Sulla ein, um seine Gegenpartei, die Marianer, nach ihrer Besiegung, ganz aufzureiben, indem er die Namen der zum Tode verurtheilten auf Tafeln (Proscriptionis tabulae) schreiben u. diese an öffentlichen Plätzen der Stadt aufhängen ließ. Jeder, welcher einen Proscribirten aufnahm od. unterstützte, verlor das Leben; die Güter der Geächteten wurden eingezogen u. deren Kinder für unfähig erklärt Staatsämter zu bekleiden (Letzteres hob Julius Cäsar auf). Eine zweite Hauptproscription geschah durch die Triumvirn Octavius, Antonius u. Lepidus; vgl. Acht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 632.
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