Rahm [1]

[799] Rahm, 1) der fette, butterartige Theil, welcher als Bestandtheil in jeder Milch, vorzüglich in Kuhmilch, sich befindet u. beim Erkalten nach oben sich absondert, durch Verdunsten aber hier eine Rahmhaut bildet. Es ist der nahrhafteste u. schmackhafteste Theil der Milch, wird daher als Beisatz zu Kaffee u. Thee, auch zu Speisebereitungen geschätzt; Geschlagener R., ist durch Schlagen in Schaum verwandelter R.; 2) jede Substanz, welche sich von einer Flüssigkeit absondert u. auf derselben schwimmt; 3) in den Rheingegenden so v.w. Weinpfahl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 799.
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