Repositorium

[51] Repositorium (v. lat.), 1) Gestell, worauf man Etwas setzt; 2) (röm. Ant.), Scheibe od. Tafel von Holz, so groß als der Tisch, worauf die Speisen gesetzt u. sogleich auf den. Tisch gestellt wurden. Doppelte bestanden in zwei Scheiben, welche durch Säulchen verbunden waren, so daß man zwei Gerichte zugleich auf den Tisch bringen konnte; 3) in der Katholischen Kirche das Behältniß, wo die Gefäße mit dem Salböl aufbewahrt werden; 4) Zimmer, wo man Wirthschaftsgeräthe aufbewahrt, Garderobe etc.; 5) Bücherbret.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 51.
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