Rosette [2]

[370] Rosette, 1) (Rose, Rosenstein, Raute), ein Edelstein, namentlich ein Diamant, welcher so geschliffen ist, daß sich von der glatten Grundfläche (unteren Seite) aus zwei Reihen triangulärer Facetten erheben, von denen die beiden obersten (Sternfacetten) in einer Spitze zusammenlaufen. Gekrönte R-n haben 18 Quer- u. 6 Sternfacetten; kleinere R-n verschiedener Art heißen Stückrosetten. Edelsteine, welche die Form von zwei mit der Grundfläche an einander gesetzten R-n haben, heißen Briolets. Die R-n sind theurer als der Tafelstein u. billiger als der Brillant; vgl. Diamant b). Daher Rosettenring, Fingerring mit einem als R. geschliffenen Edelstein; 2) Schildchen in Gestalt eines Sternes od. einer Rose von Alabaster od. Metall, welches zur Verzierung der Spiegel- u. Bilderrahmen u. der Meubles gebraucht wird; 3) Verzierungen von halb erhabener Arbeit in Gestalt einer aufgeblühten Rose, welche in Füllungen od. in den Ecken einer Decke etc. angebracht werden; bisweilen sind sie nur gemalt; 4) (Schriftg.), so v.w. Röschen 2); 5) als runde Scheibe (Garscheibe) abgehobenes Kupfer (Rosettenkupfer), s.d. III. A); das Abheben selbst nennt man Rosettiren; 6) kleine gepreßte Scheibe von Metall zur Befestigung von Schuppenketten, zur Zierde an Kopfstücken der Pferde; 7) eine hellrosenrothe Malerfarbe; 8) die rothe Druckfarbe; 9) so v.w. Saftgrün.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 370.
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