Rüstbock

[625] Rüstbock, 1) R. der Maurer u. Zimmerleute, ein Stück Holz mit vier Füßen, auf welches Pfosten gelegt werden, die dann ein Bockgerüst bilden; die Füße des R-s werden durch schräg od. kreuzweis angenagelte Latten (Schwerdlatten) verbunden. Entgegengesetzt dieser beweglichen Bockrüstung ist die aus Rüststangen etc. bestehende feste Randrüstung. 2) (Schieferdeckerstuhl), kleines dreieckiges Gerüst von Bretern u. Latten, welches mittelst Seil u. Blankhaken, mit der schrägen Seite nach unten so auf ein Dach gehängt wird, daß die obere Seite horizontal ist; zwei Rüstböcke werden in einiger Entfernung aufgehängt u. Breter über beide gelegt, auf welchen sitzend u. stehend der Schieferdecker seine Arbeit verrichtet. Die untere Seite der Rüstböcke ist mit Strohbündeln belegt, damit der schon aufgedeckte Schiefer nicht zerdrückt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 625.
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