Schweineschneider

[614] Schweineschneider, Leute, welche Schweine castriren. In einigen Gegenden treiben sie dieses Geschäft als ein besonderes Handwerk u. werden darüber geprüft u. dazu verpflichtet, auch ihnen ihr Bereich u. Wirkungskreis angewiesen, dagegen müssen sie auch für Schaden u. Verwahrlosung stehen; anderwärts wird aber dieses Geschäft blos von Hirten verrichtet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 614.
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