Sömmern

[276] Sömmern, 1) bei der Dreifelderwirthschaft die Acker, anstatt dieselben brach liegen zu lassen, mit Sommergewächsen, als Kartoffeln, Kraut, Klee etc. bestellen. Wo Weidegerechtigkeit ist, ist das Quantum der Felder, welches besömmert werden darf, gesetzlich bestimmt; 2) (brachen), einen Teich ablassen, pflügen u. besäen; 3) von Bäumen u. Hecken, welche mit ihren um sich greifenden Wurzeln alle Nahrung des Bodens an sich ziehen, so daß die in ihrer Nähe stehenden Gewächse verkümmern; 4) den Sonnenstrahlen aussetzen, bes. die Federbetten bei schönen Sommertagen an die Sonne legen u. ausklopfen, um den Federn ihre verlorne Elasticität wieder zu verschaffen; 5) von den Bienen, wenn sie an einem schönen Tage viel vor dem Stocke herumfliegen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 276.
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