Staatsgalanterie

[631] Staatsgalanterie, die Höflichkeitsbezeugungen, welche die Regierungen u. deren Vertreter im Verkehr unter einander usuell zu beobachten pflegen. Dahin gehören die Notificationen freudiger od. trauriger Ereignisse in der Familie des Souveräns, Beileidsbezeugungen, Begrüßungen eines durch- od. vorüberreisenden fremden Staatsherrschers, Traueranlegung, Austausch von Geschenken u. Orden unter einander u. unter den Hof- u. Staatsbeamten bei Besuchen etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 631.
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