Stammbuch

[678] Stammbuch, 1) Geschlechtsregister in Form eines Buches; 2) (Album), ein Buch, welches dazu bestimmt ist, daß Verwandte, Freunde u. Bekannte des Besitzers ihren Namen eigenhändig in dasselbe, gewöhnlich nebst einem Denkspruch, einer Zeichnung etc., als Erinnerungszeichen eintragen. Man hat Sammlungen solcher Denkverse (Stammbuchverse) u. Sprüche (Symbole), entweder eigens zu diesem Zwecke gedichtet, od. aus anderen Schriften entlehnt. Das S. ist entweder gebunden od. besteht aus losen Blättern in einer Schale od. Futteral. Die Sitte Stammbücher zu halten wurde bes. seit dem 15. Jahrh. sehr gewöhnlich; man hat noch das S. Albrecht Dürers mit Zeichnungen u.a.; die Großherzogliche Bibliothek in Weimar besitzt eine reichhaltige Sammlung von Stammbüchern. In neuester Zeit ist an die Stelle solcher Erinnerungsbücher vielfach das sogenannte Photographienalbum (eine Sammlung kleiner in Visitenkartenformat gehaltener Photographien von Freunden u. Bekannten) getreten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 678.
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