Synonȳm

[150] Synonȳm (v. gr.), von gleicher Bedeutung sinnähnlich, sinnverwandt; bes. nennt Synonimus solche Wörter, welche unter einander gleiche Bedeutung haben od. doch wenigstens sinnverwandt sind. Streng genommen gibt es in keiner Sprache Wörter, welche vollständig gleichbedeutend sind, sondern S-e sind eigentlich nur Wörter, welche einen höhern Begriff gemeinschaftlich haben, aber sich durch gewisse wesentliche Merkmale von einander unterscheiden; z.B. Argwohn, Mißtrauen u. Verdacht, welche sämmtlich dem Begriff eines auf unzureichenden Gründen beruhenden, nachtheiligen Urtheils über Andere angehören; aber verschieden sind sie, denn Argwohn bezeichnet die subjective falsche Vorstellung über böse Absichten Anderer, Verdacht dagegen die aus objectiven Gründen entstandene Meinung, daß Jemand Böses gethan habe od. thun wolle, u. Mißtrauen die Voraussetzung künftiger böser Absichten aus den bisherigen Eigenschaften u. Handlungen des Andern. Die Wissenschaft, welche sich damit beschäftigt, die genaue u. richtige Unterscheidung synonymer Wörter darzu stellen, heißt die Synonymik. Die S-en der Deutschen Sprache wurden u. A. von Eberhard, Maaß. Weigand, Meyer, die der Lateinischen Sprache von Dumesnil, Ernesti, Ramshorn, Döderlein, Habicht, Schmalfeld, Schultz bearbeitet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 150.
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