Tyrann [1]

[93] Tyrann (v. gr.), 1) eigentlich Herr, Gebieter, Herrscher, u. zwar welcher unumschränkt, durch keine Verfassung eingeschränkt, herrscht; 2) bes. in den griechischen Freistaaten so v.w. Usurpator, der Einzelne aus dem Volke, welcher sich der Einzelherrschaft über den Demos bemächtigte. T-en kommen bes. im 7. u. 6. Jahrh. v. Chr. mehrfach in griechischen Staaten vor, welche auch die Herrschaft in ihrer Familie vererbten, so Polykrates auf Samos, die Orthagoriden in Sikyon, die Kypseliden in Korinth, die Pisistratiden in Athen etc. Der Name Tyrannei (Tyrannis) bezieht sich in jener Zeit nur auf die ungesetzliche Erlangung der Herrscherwürde, nicht auf die Art der Führung od. Verwaltung; die T-en waren oft milde u. wohlwollende Herren, wie Pisistratos in Athen. Doch kam die moderne Bedeutung der Eigenmächtigkeit, Willkür, Rücksichtslosigkeit, Bedrückung, Grausamkeit bald u. natürlich hinzu; angemaßte Herrschaft war an sich den Beherrschten widrig, u. wenn nun Strenge u. Gewaltthat zur Erhaltung der usurpirten Macht kam, so wurde der T. mit dem Despoten (s.d.) gleichbedeutend. Anderer Art waren die Dreißig T-en (s.d. 1) in Athen u. die Dreißig T-en (s.d. 2) im Römischen Reich; auf letztere beziehen sich die Tyrannenmünzen, römische Münzen, von einigen der Dreißig T-en geprägt; selten, bes. in Gold u. Silber. Vgl. Drumann, De tyrannis graecis, Halle 1812. 3) Willkürlicher, eigenmächtiger u. bes. ungerechter Herrscher.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 93.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika