Unglaube

[222] Unglaube, im Allgemeinen die Lossagung von aller Religion überhaupt (Irreligion), im Besonderen aber die Verwerfung der Haupt- u. Grundwahrheiten des Christenthums. Nach der Lehre des Neuen Testamentes ist der U. die Quelle des Irrthums u. der Sünde, er hat aber auch die nachtheiligsten Folgen, indem der Glaube die Bedingung der Versöhnung mit Gott ist u. der Ungläubige deshalb unversöhnt bleibt. Man unterscheidet den theoretischen U-n, wenn er sich von dem Glauben an eine übersinnliche Welt lossagt, u. den praktischen U-n, welcher das Verhältniß der Pflicht zu Gott u. Christus läugnet; ferner nennt man ihn absolut, wenn er sich auf die religiösen Gegenstände überhaupt bezieht, u. relativ, wenn er bestimmte Religionssätze läugnet. Demgemäß tritt er bald als Atheismus, bald als Fatalismus, bald als Materialismus (s.d.a.) auf, od. er zeigt sich in seinen Äußerungen als Religionsspötterei u. Frivolität (s.d.). Die Ungläubigkeit bezieht sich auf einzelne Thatsachen, über welche dem Menschen noch nicht gelöste Zweifel beigehen, u. ist deshalb nur momentan, indem sie bei neuen u. sicheren Beweisen, wie s.d. beim Thomas, verschwindet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 222.
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