Wall [1]

[813] Wall, 1) eine zum Schutz von Erde aufgeführte Erhöhung; 2) die von Erde aufgeschüttete Umfassung befestigter Orte, vor welcher sich ein Graben, auf der sich eine Brustwehr befindet, u. durch welche der innere Raum gegen das feindliche Feuer gedeckt wird u. deren obere Fläche, der Wallgang, zu Aufstellung der Vertheidigungsmittel des Geschützes u. der Besatzung dient. Die obere Breite des W-s muß groß genug sein, um hinreichenden Raum für den Rücklauf der Kanonen hinter der 7–8 Fuß hohen u. 18–20 Fuß breiten Brustwehr zu gewähren, zugleich aber auch hinter den feuernden Geschützen mit anderen Fuhrwerken, Munitionswagen etc. hin u. her fahren zu können. Vauban bestimmte die Breite des Wallganges auf 36 Fuß, Cormontaigne aber auf 42 Fuß, damit hinter den Batterien zwei Geschütze einander begegnen u. ausweichen können. Dazu die untere Stärke der Brustwehr, macht 72 Fuß. Weil aber die aufgeschüttete Erde nicht ohne eine bedeutende, ihrer Höhe gleiche Ausdehnung sich stehend erhält, so muß die letztere sowohl einwärts, als auswärts nach dem Graben der unteren Breite hinzugefügt werden. Um diese Abdachung zu verringern u. den W. steiler zu machen, hat man Wälle ravelirt, d.h. mit einer Escarpenmauer od. auch noch mit einer Reversmauer auf der der Stadt zugekehrten Seite versehen, deren Höhe auf 24 Fuß gesetzt wird, weil die Sturmleitern zu ihrer Ersteigung dann 30 Fuß lang sein müssen, wodurch sie schwer zu behandeln werden. Weil nun aber diese Mauern, wenn sie durch die feindlichen Kanonen zerstört werden, immer einen großen Theil Erde mit sich herabreißen, wodurch zugleich die obere Fläche des W-s der Brustwehr u. des durch sie gewährten Schutzes beraubt wird, hat man bei Festungen, welche Wassergraben haben, den W. ohne Mauern, blos von Erde aufgeführt u. die Berme mit Dornen bepflanzt, um das Ersteigen zu hindern. Wälle, unter denen Kasematten liegen, heißen kasemattirte Wälle. Die Höhe der Wälle wird von dem Grunde des Grabens an gemessen u. heißt dann die absolute, welche von der zur Aufführung der Schutzwehren nöthigen Erde abhängt, deren Masse aus dem Graben genommen werden muß. Die zur Sicherheit des Festungsraumes erforderliche Deckung gegen eine horizontale Umgegend, od. gegen innerhalb der Kanonenschußweite liegende Berge erlangt man durch die relative Wallhöhe, so daß die Festung überhöhend bleibt. Die Gestalt der Festung bestimmt die Linien des W-s, je nachdem er bastionirt (von Bollwerken bestrichen) od. tenanillirt (ein Zangenwerk) ist. 3) Jede Erhöhung von Erde, welche schmal u. lang ist, vgl. Damm; 4) so v. w. Küste, Ufer; Legerwall ist eine Küste, welche an der Leeseite eines Schiffes liegt, Opperwall hingegen die auf der Luvseite liegt; 5) das Aufwallen des kochenden Wassers; 6) in mehren norddeutschen Handelsstädten eine Zahl von 80 Stück; 7) Gewicht, so v. w. Ball.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 813.
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